Klimapaket 2020: Förderungen und Prämien für Ihr neues Heizsystem
Das Klimapaket 2020 hat sich dem Umweltschutz verschrieben. Durch die CO2-Steuer werden fossile Brennstoffe teurer und unattraktiver. Im Gegensatz dazu fördert die Regierung alternative, klimaschonende Heizkonzepte. So warten Zuschüsse von bis zu 45 Prozent, wenn Sie Ihre alte Anlage durch ein neue ersetzen.
Adresse und Kontakt
Graf GmbH
Furtweg 10
D-79400 Kandern, Deutschland
Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Investitionszuschüsse für klimafreundliche und energieeffiziente Heizungsanlagen
Für den Einbau von Erneuerbaren Energiesytemen wie Wärmepumpen, Biomasseanlagen, mit erneuerbaren Energien betriebenen Hybridheizungen oder anderen innovative Heizungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien werden 35 Prozent der Investitionskosten gefördert. Gas-Hybridanlagen und Solarthermieanlagen werden mit einem Zuschuss von 30 Prozent gefördert.
Gas-Brennwertheizungen mit der Option der späteren Einbindung einer erneuerbaren Wärmeerzeugung (Renewable Ready) werden mit 20 Prozent bezuschusst.
Austauschprämie für Ölheizungen
Wer im Gebäudebestand seine alte Ölheizung durch eine Gas-Hybridanlage, Wärmepumpe, Biomasseanlage, mit erneuerbaren Energien betriebenen Hybridheizung oder eine andere innovative Heizungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien ersetzt, erhält eine Austauschprämie von zusätzlich 10 Prozentpunkten. Wird also eine Ölheizung durch ein komplett erneuerbares Energiesystem, wie zum Beispiel eine Wärmepumpe oder eine Holzheizung, ersetzt, beträgt der Zuschuss insgesamt 45 Prozent der Investitionskosten. Beim Austausch des alten Ölkessels durch eine Gas-Hybridheizung mit erneuerbarer Wärmeerzeugung werden immerhin noch 40 Prozent gefördert.
Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)
Werden die Sanierungsmaßnahmen auf Grundlage eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) durchgeführt, so kann ein zusätzlicher Bonus in Höhe von 5 Prozentpunkten gewährt werden.
Energetische Sanierung steuerlich abschreiben
Ein weiterer Baustein ist die steuerliche Absetzbarkeit von energetischen Sanierungsmaßnahmen. Diese Möglichkeit gilt seit Januar 2020 für folgende Maßnahmen:
- Erneuerung der Heizungsanlage,
- Austausch von Fenstern,
- Dämmung der Gebäudehülle,
- Einbau einer Lüftungsanlage.
Über einen Zeitraum von drei Jahren dürfen 20 Prozent von bis zu 200.000 Euro Investitionssumme, maximal 40.000 Euro, von der Steuer abgesetzt werden. Im ersten und zweiten Jahr nach der Anschaffung können jeweils sieben Prozent, bis zu 14.000 Euro, im dritten Jahr sechs Prozent, maximal 12.000 Euro steuerlich geltend gemacht werden.
Auch Kosten für Energieberater sollen künftig als Aufwendungen für energetische Maßnahmen gelten. Sie können sogar zu 50 Prozent von der Steuerschuld abgezogen werden.
Blockheizkraftwerke, Brennstoffzellen und Batteriespeicher
Auch Blockheizkraftwerke, Brennstoffzellen und Stromspeicher werden weiterhin mit Investitionszuschüssen gefördert. Die Förderung ist nach der elektrischen Leistung der Anlagen gestaffelt.
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