Klimapaket 2020: Förderungen und Prämien für Ihr neues Heizsystem
Das Klimapaket 2020 hat sich dem Umweltschutz verschrieben. Durch die CO2-Steuer werden fossile Brennstoffe teurer und unattraktiver. Im Gegensatz dazu fördert die Regierung alternative, klimaschonende Heizkonzepte. So warten Zuschüsse von bis zu 45 Prozent, wenn Sie Ihre alte Anlage durch ein neue ersetzen.
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Einmal investieren und doppelt sparen: Bei der Heizungsmodernisierung erhalten Sie nicht nur enorme Zuschüsse, sondern können die Kosten auch steuerlich geltend machen.
Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Hohe Zuschüsse für erneuerbare Heizungssysteme
Erneuerbare Energiesysteme wie Biomasseanlagen oder Wärmepumpen werden mit 35 % der Anschaffungskosten gefördert. Gleiches gilt für Hybridheizungen, die komplett mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Für Solarkollektoren erhalten Sie Zuschüsse von 30 %. Dabei ist es egal, ob Alt- oder Neubau.
Auch die Anschaffung von Gas-Hybridheizungen lohnt sich. Bei einem System mit regenerativer Wärmeerzeugung sparen Sie 30 % der Investitionskosten. Wenn Sie sich beim Einbau die Option für eine spätere Einbindung eines erneuerbaren Wärmesystems (Renewable Ready) offenhalten, sparen immerhin noch 20 % der Kosten.
Austauschprämie für Ölheizungen
Alte Ölheizungen sind besonders ineffizient und klimabelastend. Daher fördert die Regierung deren Austausch mit einer Prämie von 10 %. Wenn Sie Ihre altgediente Ölheizung durch ein erneuerbares Energiesystem ersetzen, würden Sie somit knapp die Hälfte der Kosten sparen:
35 % Förderungen für erneuerbare Energien + 10 % Austauschprämie = 45 % Ersparnis.
Tauschen Sie die Ölheizung durch eine Gas-Hybridheizung mit erneuerbarer Wärmeerzeugung aus, winken Ihnen immer noch satte 40 % an Zuschüssen.
Energetische Sanierung von der Steuer absetzen
Seit Januar 2020 erhalten Wohnungseigentümer bei einer energetischen Sanierung Steuernachlässe. Zu den Sanierungsmaßnahmen zählen:
- Modernisierung der Heizungsanlage,
- Austausch von Fenstern,
- Gebäudedämmung,
- Einbau einer Lüftungsanlage.
20 % der Kosten können verteilt auf drei Jahre steuerlich geltend gemacht werden. Die Regel gilt bei einer Investitionssumme von bis zu 200.000 Euro: Damit können Sie insgesamt bis zu 40.000 Euro von der Steuer absetzen:
1. Jahr: maximal 7 % (bis zu 14.000 Euro)
2. Jahr: maximal 7 % (bis zu 14.000 Euro)
3. Jahr: maximal 6 % (bis zu 12.000 Euro).
Ebenso sind Ausgaben für Energieberater steuerlich absetzbar - dabei können bis zu 50 % gespart werden.
BHKW, Brennstoffzellen & Batteriespeicher
Staatliche Zuwendungen gibt es auch für Blockheizkraftwerke, Brennstoffzellen und Stromspeicher. Der Förderbetrag variiert je nach elektrischer Leistung der Anlage.
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