Marco Gütlin, Mitarbeiter der Graf GmbH
Marco Gütlin
23. Oktober 2026 | Elektrotechnik

Einspeisevergütung ab 2027: Das ändert sich bei PV

Die wichtigsten Kernpunkte des aktuellen Entwurfs im Überblick:

1. Befristete Übergangszahlung statt Festvergütung

Neuanlagen erhalten nach der Inbetriebnahme statt der 20-jährigen Förderung nur noch für maximal 36 Monate eine staatliche Übergangszahlung.

Höhe: Die Zahlung liegt rechnerisch bei ca. 5,20 Cent pro kWh.

Absenkung: Ab August 2027 sinkt dieser Basiswert halbjährlich weiter.

Größen-Schrumpfung: Die Übergangszahlung wird schrittweise nach Anlagengröße komplett eingestellt:

2027: nur für Anlagen unter 50 kW

2028: nur für Anlagen unter 25 kW

2029: nur für Anlagen unter 7 kW

Ab 2030: kompletter Entfall der Übergangszahlung.

 

2. Pflicht zur Direktvermarktung und Marktbonus

Nach Ablauf der 36 Monate (oder ab 2030 direkt) muss der überschüssige Strom über einen Direktvermarkter zum aktuellen Börsenpreis verkauft werden.

Da der Börsenpreis bei hoher Sonneneinstrahlung oft gegen null tendiert, wird für kleine Anlagen unter 25 kW einDirektvermarktungsbonus von 1,5 Cent/kWh für maximal 48 Monate eingeführt.

 

3. Technische Drosselung auf 50 Prozent

Neue Dachanlagen unter 100 kW müssen künftig so abgeriegelt werden, dass sie dauerhaft maximal 50 % ihrer installierten Leistung in das öffentliche Netz einspeisen dürfen.

Der Rest muss selbst verbraucht oder in einer Batterie gespeichert werden.

 

4. Wer hat Bestandsschutz?

Bestandsanlagen sowie alle Neuanlagen, die bis zum 31. Dezember 2026 offiziell in Betrieb gehen, behalten ihre feste Einspeisevergütung über den vollen Zeitraum von 20 Jahren (z. B. aktuell ca. 7,70 Cent/kWh für kleine Teileinspeiseanlagen).

Balkonkraftwerke bis 2 kW sind von den Neuregelungen ausgenommen; sie erhalten jedoch auch weiterhin keine Vergütung für eingespeisten Strom.

 

5. Neu: Die Solarpflicht kommt stufenweise

Das GModG führt eine bundesweite, gestaffelte Solarpflicht ein. Sie greift ab 2027 zunächst für neue Nichtwohngebäude ab 250 Quadratmetern Nutzfläche. Ab 2028 müssen auch bestehende Nichtwohngebäude bei größeren Dachsanierungen ab 500 Quadratmetern sowie öffentliche Gebäude Solarstrom nutzen. Ab 2030 gilt die Pflicht schließlich auch im privaten Sektor für alle neuen Wohngebäude und neu errichtete überdachte Parkplätze mit direktem Gebäudeanschluss.

 

 

Fazit & Auswirkung

Der Fokus bei der Anschaffung einer PV-Anlage verschiebt sich ab 2027 vollständig von der Rendite durch Einspeisung hin zur Maximierung des Eigenverbrauchs.

Die Kombination mit einem Batteriespeicher, Wärmepumpen oder E-Autos wird zwingend notwendig, um den teuren Netzbezug zu minimieren, da sich das bloße Einspeisen finanziell kaum noch lohnt.

 

Hinweis: Der Gesetzesentwurf befindet sich aktuell im parlamentarischen Verfahren. Der Bundesrat hat bereits Nachbesserungen und Ausnahmen für Kleinanlagen gefordert, weshalb bis zur finalen Verabschiedung noch Details angepasst werden könnten.

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