Der Wechsel ist vollzogen: Das GEG wird zum GModG
Die politische Landschaft in der Wärmewende hat sich neu geordnet. Das bisherige „Heizungsgesetz“ (GEG) ist Geschichte. Seit dem 29. Juli 2026 gilt an seiner Stelle das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Der Bundestag hat den Beschluss am 10. Juli 2026 gefasst, verkündet wurde das Gesetz am 28. Juli 2026. Ziel der Bundesregierung war es, bürokratische Hürden abzubauen und Eigentümern wieder mehr Eigenverantwortung bei der Wahl ihrer Heizung zu geben.
Als Ihr Experten-Team von Graf Bad und Heizung haben wir die neuen Regelungen im Detail geprüft. Hier erfahren Sie, was der Wechsel vom GEG zum GModG für Ihr Zuhause im Markgräflerland konkret bedeutet.
GEG vs. GModG: Die wichtigsten Änderungen im Überblick
Das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) setzte auf strikte, kleinteilige Regelungen. Das GModG verfolgt einen technologieoffeneren und praxistauglicheren Ansatz.
1. Das Ende der 65-Prozent-Regel
Die pauschale Vorgabe, dass jede neue Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss, ist mit dem Inkrafttreten des GModG entfallen. Damit gehört eine der meistdiskutierten Hürden des alten GEG endgültig der Vergangenheit an.
2. Technologieoffenheit im Heizungskeller
Das GModG setzt auf die Entscheidungsfreiheit der Eigentümer. Neben Wärmepumpen und Fernwärme können weiterhin hybride Modelle, Biomasseheizungen sowie Gas- und Ölheizungen eingebaut werden. Es gibt keine verpflichtenden Regelungen mehr, die den Austausch funktionierender Systeme vorschreiben.
3. Die Bio-Treppe für neue Öl- und Gasheizungen
Wer sich seit dem 29. Juli 2026 für eine neue Gas- oder Ölheizung entscheidet, muss eine wichtige Bedingung erfüllen: die Bio-Treppe.
- Ab 1. Januar 2029: Die Heizung muss mit einem Anteil von mindestens 10 Prozent klimafreundlichen Brennstoffen (wie Biomethan oder Bioöl) betrieben werden.
- Bis 2040: Der Anteil der CO2-neutralen Brennstoffe steigt stufenweise an, um die Klimaziele sicherzustellen.
- Kostenvorteil: Der CO2-Preis entfällt für diesen klimafreundlichen Brennstoffanteil, was die Betriebskosten abfedert.
4. Neu: Die Solarpflicht kommt stufenweise
Das GModG führt eine bundesweite, gestaffelte Solarpflicht ein. Sie greift ab 2027 zunächst für neue Nichtwohngebäude ab 250 Quadratmetern Nutzfläche. Ab 2028 müssen auch bestehende Nichtwohngebäude bei größeren Dachsanierungen ab 500 Quadratmetern sowie öffentliche Gebäude Solarstrom nutzen. Ab 2030 gilt die Pflicht schließlich auch im privaten Sektor für alle neuen Wohngebäude und neu errichtete überdachte Parkplätze mit direktem Gebäudeanschluss.
Förderung und Mieterschutz
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bleibt grundsätzlich bis mindestens 2029 bestehen, allerdings mit angepassten Konditionen seit dem 21. Juli 2026. Der Zuschuss liegt jetzt zwischen 30 und 80 Prozent der förderfähigen Kosten. Für die erste Wohneinheit berücksichtigt die KfW-Bank aktuell Ausgaben bis 28.000 Euro, zuvor lag die Grenze bei 30.000 Euro. Die Förderung sinkt außerdem alle sechs Monate weiter, mit veränderten Boni je nach Heiztechnik. Wer eine Heizungsmodernisierung plant, profitiert davon, jetzt aktiv zu werden, statt auf günstigere Konditionen zu warten, denn diese werden absehbar eher knapper als großzügiger.
Gleichzeitig führt das GModG Regelungen ein, die Mieter vor überhöhten Nebenkosten durch den Einbau unwirtschaftlicher Heizsysteme schützen sollen.
Digitaler Energieausweis und vereinfachte Wärmeplanung
Ab Anfang 2027 wird der Energieausweis für Wohngebäude standardmäßig digital ausgestellt, was Beantragung und Nachweisführung für Eigentümer vereinfacht.
Auch die kommunale Wärmeplanung, ein zentrales Orientierungsinstrument für Kommunen, wird einfacher: Für kleinere Kommunen unter 15.000 Einwohnern soll der Aufwand um bis zu 80 Prozent sinken. Davon profitieren viele Gemeinden rund um Lörrach, die so schneller Planungssicherheit für ihre Bürger schaffen können.
Unser Fazit: Freiheit mit Verantwortung
Das Gebäudemodernisierungsgesetz gibt Ihnen als Eigentümer die Freiheit zurück, selbst zu entscheiden, was am besten in Ihren Heizungskeller passt. Doch Vorsicht: Die Bio-Treppe verschiebt die ökologische und finanzielle Verantwortung lediglich nach hinten, und die Solarpflicht bringt für Neubauten neue Anforderungen.
Unser Experten-Rat: Auch wenn Öl und Gas wieder flexibler einsetzbar sind, bleibt die Wärmepumpe in Kombination mit Photovoltaik die wirtschaftlichste Lösung, um sich dauerhaft von fossilen Brennstoffpreisen und steigenden Bio-Quoten unabhängig zu machen. Wer jetzt investiert, sichert sich außerdem noch die aktuellen Förderkonditionen, bevor diese in den kommenden Halbjahren weiter sinken.
Möchten Sie wissen, wie Sie die BEG-Förderung optimal für Ihr Projekt nutzen?
Besuchen Sie unsere nächsten Infoabende oder vereinbaren Sie eine persönliche Beratung bei uns in Kandern-Tannenkirch. Wir machen Ihr Zuhause fit für das neue GModG.
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